Trinkwasser kann wieder genutzt werden!

—- Update  – Stand 20.02.2023, 14:30h —-

Inzwischen liegen die Untersuchungsergebnisse des Instituts Fresenius vor.

Aufgrund dieser Ergebnisse und in Absprache mit dem Gesundheitsamt Limburg-Weilburg gelten keine Nutzungseinschränkungen mehr und das Abkochgebot wird aufgehoben.

Das Trinkwasser darf somit wieder uneingeschränkt zur Zubereitung von Nahrungsmitteln verwendet werden (inkl. Spülmaschinen).

Aus Sicherheitsgründen soll das Trinkwasser in Niederbrechen und Oberbrechen weiterhin gechlort werden. Die Dosierung in diesem Zusammenhang entspricht der Trinkwasserverordnung.

Die Versorgungszone Werschau ist hiervon komplett ausgenommen. Hier wird das Trinkwasser auch nicht mehr gechlort.

Quelle: Gemeinde Brechen

—- Update  – Stand 16.02.2023, 19:30h —-

Durch die Wasserabteilung der Gemeinde Brechen wurde eine Eintrübung des Trinkwassers am heutigen Vormittag festgestellt. Somit entspricht das Trinkwasser nicht mehr der Trinkwasserverordnung.

In Absprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

Nutzungseinschränkung: Das Trinkwasser darf nicht für die Lebensmittelzubereitung inkl. Verzehr verwendet werden. Hierunter fällt auch das Spülen von Gläsern und Tellern (inkl. Spülmaschinen).

Vorsichthalber wird das Trinkwasser in allen drei Ortsteilen gechlort.

Seitens der Gemeinde wird ein Abkochgebot erlassen

Derzeit wird die Ursache der Eintrübung durch die Wasserabteilung der Gemeinde gesucht. Dies beinhaltet die Überprüfung des Ortsnetzes „Oberbrechen Hochzone“, sowie die Verbindungsleitung zu einer Gewinnungsanlage.

Wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gesagt werden. Diese Maßnahmen gelten mindestens bis kommenden Montag, 20.02.2023. Über die Rücknahme der Maßnahmen wird die Gemeinde die Bürger erneut informieren.

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Quelle: Gemeinde Brechen

—- Stand 16.02.2023 —-

Durch die Wasserabteilung der Gemeinde Brechen wurde eine Eintrübung des Trinkwassers am heutigen Vormittag festgestellt. Somit entspricht das Trinkwasser nicht mehr der Trinkwasserverordnung.

In Absprache mit der zuständigen Überwachungsbehörde werden folgende Maßnahmen eingeleitet:

  • Nutzungseinschränkung: Das Trinkwasser darf nicht für die Lebensmittelzubereitung verwendet werden.
  • Vorsichthalber wird das Trinkwasser in allen drei Ortsteilen gechlort.
  • Seitens der Gemeinde wird ein Abkochgebot erlassen

Derzeit wird die Ursache der Eintrübung durch die Wasserabteilung der Gemeinde gesucht. Dies beinhaltet die Überprüfung des Ortsnetzes „Oberbrechen Hochzone“, sowie die Verbindungsleitung zu einer Gewinnungsanlage.

Wie lange diese Maßnahmen aufrechterhalten werden müssen, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht gesagt werden. Diese Maßnahmen gelten mindestens bis kommenden Montag, 20.02.2023. Über die Rücknahme der Maßnahmen wird die Gemeinde die Bürger erneut informieren.

Quelle: Gemeinde Brechen