Feuerwehrausschuss

Zur Unterstützung und Beratung des Wehrführers bei der Erfüllung seiner
Aufgaben ist gemäß §15 der Feuerwehrsatzung der Gemeinde je Ortsteilfeuerwehr ein Feuerwehrausschuss zu bilden.

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Alters- u. Ehrenabteilung

In der Alters- und Ehrenabteilung sind die Kameradinnen und Kameraden zusammengeschlossen, die durch erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze keinen Einsatzdienst mehr in der Einsatzabteilung verrichten dürfen oder anderen Abteilungen der öffentlich rechtlichen Feuerwehr angehört haben und dort aus Altersgründen ausscheiden.

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Mannschaft

in unserer Einsatzabteilung sind zur Zeit 2 Kameradinnen und 26 Kameraden aktiv.

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Mitgliederzugang